Aufnahme als Zünfter der Zunft zu Oberstrass
Der Obersträssler Zünfter muss die schweizerische Demokratie bejahen, seine bürgerlichen Pflichten erfüllen, bürgerliche Gesinnung, Ehren und Rechte sowie einen unbescholtenen Ruf besitzen, seit mindestens zehn Jahren Schweizerbürger und über 25 Jahre alt sein. Er ist durch Herkunft, Familie, Wohnsitz oder Beruf primär mit dem Stadtkreis 6, generell mit der Stadt Zürich verbunden. Mindestens jeder dritte Anwärter soll ohne verwandschaftlichen Vorrang aufgenommen werden.
Nachdem der Bewerber mindestens eine dreijährige Probezeit erfolgreich absolviert hat, entscheidet auf Antrag der Vorsteherschaft der Hauptbott über die Aufnahme in die Zunft. Nach 25 Jahren Zunftzugehörigkeit werden die Zünfter vom Hauptbott zu Veteranen ernannt.
Die Voraussetzungen zur Aufnahme in unsere Zunft sind in den Satzungen festgelegt.